Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente ist eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eignet. Ihre Beiträge können zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – das senkt heute spürbar Ihre Steuerlast und baut gleichzeitig eine lebenslange Rente auf.

Basisrente 2026: Altersvorsorge mit Steuervorteil und lebenslanger Rente

Aktualisiert: September 2026

Wer im Ruhestand ein verlässliches, lebenslanges Einkommen aufbauen möchte, sollte sich die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – genauer ansehen.

Ausgerechnet das, was ihr häufig als Nachteil ausgelegt wird, ist dabei eine ihrer größten Stärken: Das angesparte Kapital bleibt Altersvorsorge. Es kann nicht zwischendurch für ein neues Auto, eine Immobilie oder andere größere Ausgaben verbraucht werden. Aus dem Kapital wird später eine lebenslange monatliche Rente.

Besonders interessant ist die Basisrente für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, weil sich die Beiträge mit einem erheblichen steuerlichen Effekt verbinden lassen.

Wie hoch ist der Steuervorteil der Basisrente 2026?

2026 können Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 30.826 € bei Ledigen beziehungsweise 61.652 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren zu 100 % als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG).

Das ist ein gemeinsamer steuerlicher Höchstbetrag. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Bei Arbeitnehmern zählen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Auch Beiträge zu einem Versorgungswerk, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und in bereits bestehende Basisrenten gehören in denselben Topf.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel aus unserer Beratung.

Basisrente: Steuerersparnis und mögliche Monatsrente im Beispiel

Basisrente: Steuerersparnis und mögliche Monatsrente im Beispiel
Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz (Single)MonatsbeitragSteuerliche Förderung pro MonatAus eigener Tasche pro MonatMögliche Monatsrente (brutto)
50.000 €34 %500 €170 €330 €ca. 1.670 €
60.000 €37 %800 €296 €504 €ca. 2.670 €
80.000 €42 %1.250 €525 €725 €ca. 4.180 €
100.000 €42 %1.700 €714 €986 €ca. 5.680 €

Steuervorteil der Basisrente 2026

Höchstbeträge 2026

Höchstbeträge 2026
PersonenkreisHöchstbetragAbzugsfähigkeit
Ledige30.826 €100 %
Zusammenveranlagte Ehepaare61.652 €100 %

So wird der Höchstbetrag berechnet

So wird der Höchstbetrag berechnet
BerechnungsgrundlageWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftliche Rentenversicherung)124.800 €
Beitragssatz knappschaftliche Rentenversicherung24,7 %
Höchstbeitrag (gerundet)30.826 €

Was mindert den verbleibenden Spielraum?

Was mindert den verbleibenden Spielraum?
Bereits geleistete Beiträge (werden angerechnet)Hinweis
Gesetzliche RentenversicherungArbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
VersorgungswerkBeiträge werden voll angerechnet
Landwirtschaftliche AlterskasseBeiträge werden voll angerechnet
Bestehende BasisrentenverträgeBereits gezahlte Beiträge mindern den Restspielraum

Mit wie viel Prozent wird die Rente besteuert?

Mit wie viel Prozent wird die Rente besteuert?
Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %
202784,5 %15,5 %
202885,0 %15,0 %
ab 2058100 %0 %

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein selbstständiger Handwerksmeister aus dem Landkreis Fürth möchte seine Altersvorsorge endlich richtig aufstellen. Seine früheren Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ausgelaufen. Seine Ehefrau arbeitet in Teilzeit und verdient rund 25.000 € brutto im Jahr.

Er möchte Aktienfonds und ETFs nutzen, um langfristig Renditechancen zu nutzen und der Inflation etwas entgegenzusetzen. Für den Teil seiner Altersvorsorge, der später zuverlässig die laufenden Kosten im Ruhestand abdecken soll, spricht ihn deshalb eine fondsgebundene Basisrente besonders an.

Durch das vergleichsweise geringe rentenversicherungspflichtige Einkommen seiner Frau bleiben dem Ehepaar 2026 noch rund 57.000 € steuerlicher Förderrahmen im Jahr – rechnerisch etwa 4.750 € pro Monat. Rechnung: Höchstbetrag 61.652 € abzüglich der GRV-Beiträge der Ehefrau (25.000 € × 18,6 % = 4.650 €).

Diesen Rahmen schöpft er bewusst nicht vollständig aus. Die Basisrente soll zum Geschäftsverlauf passen: Ein fester Monatsbeitrag bildet die Grundlage. In guten Jahren kommen Sonderzahlungen dazu. Auch die landen im selben Höchstbetrag.

Er zahlt zunächst 1.500 € monatlich beziehungsweise 18.000 € im Jahr. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 38 % entspricht der steuerliche Effekt rechnerisch rund 6.840 € im Jahr oder 570 € im Monat.

Von 1.500 € Beitrag liegt seine wirtschaftliche Belastung damit bei rund 930 € monatlich.

Der tatsächliche Steuervorteil hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab. Das Prinzip bleibt: Ein Teil des Geldes, der sonst als Steuer abfließt, arbeitet in der eigenen Altersvorsorge.

Basisrente und Berufsunfähigkeit

Dazu kommt die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.

Kann der Handwerksmeister wegen BU nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, fehlt nicht nur laufendes Einkommen. Oft wird dann als Erstes bei der Altersvorsorge gestrichen. Genau das soll hier nicht passieren.

Im Leistungsfall übernimmt der Versicherer die vereinbarten Beiträge zur Basisrente. Der Vertrag läuft weiter, auch wenn der Betrieb stockt. Diese Beiträge zur Beitragsbefreiung können denselben steuerlichen Förderrahmen mitnutzen.

Die Beitragsbefreiung hält den Aufbau am Laufen. Eine eigene BU-Rente ersetzt das Einkommen. Beides lässt sich verbinden – die BU-Rente nur innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich.

Die Basisrente schafft den Rentensockel

Ziel ist nicht, das gesamte Vermögen in einen Vertrag zu stecken.

Die Basisrente hat eine Aufgabe: einen lebenslangen Rentensockel. Davon sollen später private Krankenversicherung, Kosten der selbst genutzten Immobilie und der laufende Lebensunterhalt bezahlt werden. Monat für Monat. Ein Leben lang. Das Kapital dafür wird vorher nicht nebenbei aufgezehrt.

Der Preis für den Steuervorteil: Das Kapital bleibt Rente

Die Förderung gibt es nicht ohne Gegenleistung.

Eine freie Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen. Das Vermögen wird im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt. Wer frei über Kapital verfügen will, braucht andere Bausteine daneben.

Die spätere Basisrente wird nachgelagert besteuert. Bei einem Rentenbeginn 2058 unterliegt sie nach heutiger Rechtslage zu 100 % der Besteuerung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). 2026 wären es 84 %.

Deshalb gehören beide Welten zusammen.

Für den beweglichen Teil steht daneben eine private Rentenversicherung mit Kapitaloption. Kapital kann – je nach Tarif – entnommen, weiter investiert oder teilweise verrentet werden.

Die Basisrente liefert den Sockel. Die private Vorsorge hält die Tür offen.

Quellen
Höchstbetrag 2026: § 10 Abs. 3 EStG; knappschaftliche BBG 124.800 € × 24,7 % = 30.826 € bzw. 61.652 € (SVBezGrV 2026, RVBeitrSBek 2026).
100-%-Abzug: § 10 Abs. 3 Satz 6 EStG.
GRV-Satz: 18,6 % (RVBeitrSBek 2026).
Rentenbesteuerung: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa EStG (2026: 84 %, ab Rentenbeginn 2058: 100 %).
Fallzahlen und 38 %: Beratungspraxis, Stand 2026; Grenzsteuersatz angenommen.

Vor- und Nachteile der Basisrente im Überblick

Vor- und Nachteile der Basisrente im Überblick
BewertungAspektBeschreibung
🟢Hohe steuerliche FörderungBeiträge können zu 100 % als Sonderausgaben abgesetzt werden (bis zum Höchstbetrag).
🟢Steuerliche Förderung der BUZ-BeitragsbefreiungDie Beiträge für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) können ebenfalls steuerlich gefördert werden.
🟢Lebenslange RenteGarantierte lebenslange Auszahlung – das Langlebigkeitsrisiko ist abgesichert.
🟢Fonds / ETF möglichModerne Tarife ermöglichen die Nutzung von Fonds und ETFs mit langfristig hohen Renditechancen.
🟢Für die Altersvorsorge reserviertDas Kapital ist in der Ansparphase in der Regel vor Pfändung und Anrechnung geschützt.
🟢Ideal für Selbstständige & GutverdienerBesonders steuereffizient bei hohem persönlichen Steuersatz.
🟡Frühester AbrufAb 62 Jahren möglich (bei älteren Verträgen teilweise ab 60). Damit früher als die reguläre gesetzliche Altersrente.
🟡FlexibilitätFondswechsel und Beitragsanpassungen sind in vielen Tarifen möglich. Eine Kapitalauszahlung oder Teilentnahme ist jedoch ausgeschlossen.
🔴Keine KapitalauszahlungDas angesparte Kapital kann nicht als Einmalbetrag entnommen werden.
🔴Eingeschränkte VererbungHinterbliebenenschutz ist stark begrenzt und meist nur als Rente möglich.
🔴Nachgelagerte BesteuerungIm Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig – ab 2058 sind es 100 %.

Beispielrechnung 1: Single, 35 Jahre, Arbeitnehmer

35 Jahre, Arbeitnehmer, Brutto-Jahrenseinkommen 60.000 €, gesetzlich versichert, keine Kinder, kein Kirchenmitglied. Monatsbeitrag 500 €.

Beispielrechnung 1: Single, 35 Jahre, Arbeitnehmer
PositionWert
Förderquoteca. 33 %
Beitragssumme gesamt (27 Jahre bis 62)162.000 €
Steuerersparnisca. 53.460 €
Eigenanteilca. 108.540 €
Gesamtkapital Basisrenteca. 332.000 €
Rentenfaktor26
Lebenslange Monatsrente (brutto)ca. 863 €

Beispielrechnung 2: Ehepaar, Selbstständige + Arbeitnehmer

Frau: 40 Jahre, Selbstständige, 100.000 € Jahresgewinn. Mann: 45 Jahre, Arbeitnehmer, Brutto-Jahrenseinkommen 40.000 €. 2 Kinder unter 25 (kindergeldberechtigt). Monatsbeitrag 750 €. Beide kein Kirchenmitglied, gesetzlich versichert.

Beispielrechnung 2: Ehepaar, Selbstständige + Arbeitnehmer
PositionWert
Förderquoteca. 38 %
Beitragssumme gesamt225.000 €
Steuerersparnisca. 85.500 €
Eigenanteilca. 139.500 €
Gesamtkapital Basisrenteca. 434.130 €
Rentenfaktor28,20
Lebenslange Monatsrente (brutto)ca. 1.224 €

Fondsgebundene Basisrente, 6 % Nettowertentwicklung vor Versicherungskosten. Stand August 2026. Nur zur Orientierung, keine Beratung.

Häufige Fragen zur Basisrente

Für wen eignet sich die Basisrente besonders?

Besonders sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung, sowie für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, die ihre Steuerlast deutlich reduzieren möchten.

Kann ich das Kapital vorzeitig entnehmen?

Nein. Das angesparte Kapital ist nicht beleihbar und kann nicht vorzeitig ausgezahlt werden – es ist ausschließlich für die Altersrente reserviert. Das ist bewusst so konstruiert, damit das Kapital tatsächlich im Alter zur Verfügung steht.

Wie wird die Rente später besteuert?

Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Im Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig – dieser Anteil steigt jährlich und erreicht ab 2058 100 %. Da Rentner häufig einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Berufsleben haben, kann die Steuerbelastung im Alter geringer ausfallen – das hängt aber stark von der individuellen Einkommenssituation ab.

Welche Rendite ist realistisch?

Fondsgebundene Basisrententarife mit ETF-Investitionen erzielen langfristig (20+ Jahre) typischerweise 5–7 % Rendite p.a. – natürlich mit den üblichen Marktschwankungen. Ich erstelle Ihnen auf Wunsch eine konkrete Berechnung mit realistischen Szenarien.

Kann ich den Beitrag flexibel gestalten?

Ja. Die meisten modernen Tarife erlauben flexible Beitragsanpassungen, Zuzahlungen und sogar Beitragsfreistellung in finanziell schwierigen Phasen – ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

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