Die Direktversicherung ist die verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland – und zugleich eine der effizientesten für Arbeitnehmer, die steuer- und sozialversicherungsbegünstigt vorsorgen möchten. Bei der Entgeltumwandlung fließen Beiträge direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die Altersvorsorge, noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Vorteile der Direktversicherung
- Steuer- & SV-freie Beiträge: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 338 € / Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die nächsten 4 % sind zusätzlich steuerfrei.
- Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 gilt für alle Verträge: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrags dazugeben.
- Insolvenzschutz: Direktversicherungen fallen nicht in die Insolvenzmasse.
- Portabilität bei Jobwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag mitgenommen werden.
- Lebenslange Rente: Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Häufige Fragen zur Direktversicherung (bAV)
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und Beiträge zugunsten des Arbeitnehmers in einen Rentenversicherungsvertrag einzahlt (Entgeltumwandlung).
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Beiträge können nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert werden: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Die ersten 4 % sind steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: 338 € / Monat), die nächsten 4 % nur steuerfrei.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Für alle Verträge (seit 2022 auch Bestandsverträge) gilt: mindestens 15 % Zuschuss, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Bei Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen, ein neuer Vertrag mit Übertragung des vorhandenen Kapitals abgeschlossen werden, oder der Vertrag privat weiter bespart werden. Direktversicherungen sind insolvenzgeschützt.