Die Direktversicherung ist die verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland – und zugleich eine der effizientesten für Arbeitnehmer, die steuer- und sozialversicherungsbegünstigt vorsorgen möchten. Bei der Entgeltumwandlung fließen Beiträge direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die Altersvorsorge, noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Vorteile der Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Bei der Entgeltumwandlung fließen Beiträge direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die Altersvorsorge, noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € kostet eine Einzahlung von 200 € brutto oft nur 80–100 € netto. Dazu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 %.
Steuerliche Förderung 2026: Bis zu 4 % der BBG (338 € / Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4 % nur steuerfrei. Gesamtmaximum: 676 € / Monat steuerfrei möglich.
- Steuer- & SV-freie Beiträge: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 338 € / Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die nächsten 4 % sind zusätzlich steuerfrei.
- Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 gilt für alle Verträge: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrags dazugeben – viele geben mehr. Echtes Zusatzgeld für Ihre Vorsorge.
- Insolvenzschutz: Direktversicherungen fallen nicht in die Insolvenzmasse – Ihr angesparter Betrag ist auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
- Portabilität bei Jobwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag mitgenommen werden. Alternativ ist eine Beitragsfreistellung oder Übertragung des Kapitals auf einen neuen Vertrag möglich.
- Flexible Produktauswahl: Fondsgebundene Tarife, Hybridlösungen oder klassische Varianten – je nach Ihrer Risikobereitschaft und dem Wunsch nach Garantien.
- Lebenslange Rente: Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Kapitalauszahlungen sind in vielen Tarifen möglich – die Details regeln die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen zur Direktversicherung (bAV)
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und Beiträge zugunsten des Arbeitnehmers in einen Rentenversicherungsvertrag einzahlt (Entgeltumwandlung). Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und hat das Bezugsrecht. Es gibt arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Varianten.
Wie wird die Direktversicherung finanziert?
Arbeitnehmerfinanziert: Ein Teil des Bruttogehalts wird per Entgeltumwandlung in Beiträge umgewandelt. Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Beiträge. Mischformen sind verbreitet und oft besonders attraktiv.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis können nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert werden: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Die ersten 4 % sind steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: 338 € / Monat), die nächsten 4 % nur steuerfrei.
Wie werden Leistungen später besteuert?
Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. In der GKV werden bAV-Leistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Im Ruhestand ist die Steuerlast meist deutlich niedriger als in der Erwerbsphase.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Für alle Verträge (seit 2022 auch Bestandsverträge) gilt: mindestens 15 % Zuschuss, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Viele Arbeitgeber geben mehr – das lohnt sich zu verhandeln.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Bei Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen, ein neuer Vertrag mit Übertragung des vorhandenen Kapitals abgeschlossen werden, der Vertrag privat weiter bespart oder beitragsfrei gestellt werden. Direktversicherungen sind insolvenzgeschützt.
Wer ist im Todesfall begünstigt?
Nach § 3 Nr. 63 EStG typischerweise in dieser Reihenfolge: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder mit Kindergeldanspruch. Abweichend können Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft oder frühere Ehegatten namentlich begünstigt werden. Bei niemand Begünstigtem kann über die Sterbegeldregelung bis 8.000 € an eine benannte Person gehen.
Wie wirkt die bAV beim Bürgergeld?
Nach Unverfallbarkeit wird das bAV-Vermögen in der Ansparphase nicht auf Bürgergeld angerechnet. Im Rentenbezug bleibt eine zusätzliche Altersrente bis zu 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (SGB XII) anrechnungsfrei.
Für wen lohnt sich die Direktversicherung?
Grundsätzlich für alle Beschäftigten – nicht nur für Besserverdiener. Besonders attraktiv für Arbeitnehmer, die ihren Steuervorteil durch die Entgeltumwandlung nutzen und gleichzeitig vom Arbeitgeberzuschuss profitieren möchten. Die Kombination aus Steuerersparnis und Arbeitgeberbeitrag macht die bAV besonders effizient.
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