Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern, Geringverdiener und Berufseinsteiger unter 25 Jahren. Für die volle Förderung muss der Zulagenberechtigte 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen.
Staatliche Zulagen
| Zulage | Betrag |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € / Jahr |
| Kinderzulage (Geburt vor 2008) | 185 € / Kind / Jahr |
| Kinderzulage (Geburt ab 2008) | 300 € / Kind / Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus (unter 25) | einmalig 200 € |
Für wen ist Riester besonders geeignet?
- Familien mit Kindern – hohe Kinderzulagen machen Riester besonders attraktiv
- Geringverdiener – Mindesteigenanteil von 60 € / Jahr reicht für die vollen Zulagen
- Berufseinsteiger unter 25 – einmaliger Bonus von 200 €
- Beamte – keine GRV-Rentenansprüche, dafür direkter Zulagenzugang
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Sind Riester-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge und Zulagen sind bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch.
Muss ich die Zulagen jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Mit dem Dauerzulagenantrag werden die Zulagen automatisch jährlich beantragt.
Ist mein Geld sicher?
Ja. Zu Rentenbeginn ist die Summe aus allen Einzahlungen und Zulagen staatlich garantiert – das ist die sogenannte Beitragsgarantie.
Riester-Rente oder das neue Altersvorsorgedepot – was ist besser?
Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Beim Altersvorsorgedepot sind bis zu 540 € Förderung pro Jahr möglich (gegenüber 175 € Grundzulage bei Riester). Das Depot ermöglicht die Anlage in ETFs ohne Garantiepflicht – dadurch langfristig höhere Ertragschancen. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Ich prüfe individuell, welches Modell zu Ihrer Situation passt.