Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern, Geringverdiener und Berufseinsteiger unter 25 Jahren. Für die volle Förderung muss der Zulagenberechtigte 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen.

Staatliche Zulagen auf einen Blick

Die Riester-Rente gehört zur 2. Schicht der Altersvorsorge und bietet staatliche Zulagen sowie Steuervorteile für einen eingegrenzten Personenkreis. Besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener kann sie ein sehr effizienter Weg zur lebenslangen Rente sein.

ZulageBetrag
Grundzulage175 € / Jahr
Kinderzulage (Geburt vor 2008)185 € / Kind / Jahr
Kinderzulage (Geburt ab 2008)300 € / Kind / Jahr
Berufseinsteiger-Bonus (unter 25)einmalig 200 €

Für wen lohnt sich Riester?

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Wer ist für die Riester-Rente zulagenberechtigt?

Unmittelbar zulageberechtigt sind Angestellte, Arbeiter und Auszubildende mit Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie Beamte. Auch mittelbar Berechtigte – z. B. nicht berufstätige Ehepartner von Zulagenberechtigten – können die Förderung nutzen, wenn sie einen eigenen Vertrag abschließen.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die vollen Zulagen?

Für die volle Förderung muss der Zulagenberechtigte 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen (gedeckelt durch den Höchstbetrag von 2.100 € p. a.), abzüglich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 € pro Jahr. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig.

Sind Riester-Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge und Zulagen sind bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch – es wird verglichen, ob die Zulagen oder ein zusätzlicher Steuerabzug günstiger ist.

Muss ich die Zulagen jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Mit dem Dauerzulagenantrag werden die Zulagen automatisch jährlich beantragt – Sie müssen sich nicht jedes Jahr darum kümmern.

Wie flexibel sind die Riester-Beiträge?

Die Beitragshöhe ist flexibel und kann an die Lebenssituation angepasst werden. Achtung: Bei schwankendem Einkommen sollten die Beiträge regelmäßig geprüft werden – sonst drohen Zulagenkürzungen.

Ist mein Geld sicher (Beitragsgarantie)?

Ja. Zu Rentenbeginn ist die Summe aus allen Einzahlungen und Zulagen staatlich garantiert – das ist die sogenannte Beitragsgarantie. Diese Summe wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Kann ich mir Kapital auszahlen lassen?

Zu Rentenbeginn sind bis zu 30 % einmalige Kapitalentnahme möglich; der Rest wird verrentet. Eine vollständige Kapitalauszahlung ist bei Riester nicht möglich.

Kann ich meinen Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen?

Ja. Eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag ist möglich. Im Todesfall in der Ansparphase ist eine förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag möglich.

Wie sind Riester-Auszahlungen besteuert?

Riester-Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Auszahlungen sind zu 100 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter zu versteuern. Da dieser im Alter in der Regel niedriger ist, bleibt netto häufig mehr übrig als in der Ansparphase.

Was gilt als förderschädliche Verwendung?

Zulagen und Steuervorteile müssen u. a. zurückgezahlt werden bei Kündigung des Vertrages oder Tod vor Rentenbeginn. Ausgenommen ist die förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag. Eine Verpfändung oder Abtretung des Vertrages ist nicht möglich.

Wie ist der Pfändungsschutz geregelt?

In der Ansparphase ist das Riester-Vermögen grundsätzlich unpfändbar, soweit Beiträge gefördert wurden. In der Rentenphase sind Leistungen oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar.

Für wen lohnt sich Riester heute?

Die Pauschalaussage „Riester lohnt sich nicht" ist zu eindimensional. Für manche ist dieser Weg zum Aufbau einer lebenslangen Rente sehr gut geeignet – besonders Familien mit Kindern, Geringverdiener und Berufseinsteiger. Ob Riester zu Ihrer Situation passt, klären wir gemeinsam in der Beratung.

Riester-Rente oder das neue Altersvorsorgedepot – was ist besser?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt oder (unter bestimmten Voraussetzungen) in das neue Depot übertragen werden.

Förderung: Bei Riester erhalten Sie maximal 175 € Grundzulage pro Jahr. Beim Altersvorsorgedepot sind es bis zu 540 € (50 Cent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 €). Die Kinderzulage bleibt bei bis zu 300 € pro Kind.

Anlage und Rendite: Riester verlangt eine 100-%-Beitragsgarantie – das bremst die Rendite stark. Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Garantiepflicht aus und ermöglicht die Anlage in ETFs und Fonds. Dadurch sind langfristig deutlich höhere Ertragschancen möglich, allerdings mit Kapitalmarktrisiko.

Flexibilität: Beim neuen Depot sind Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr und eine Einmalentnahme von bis zu 30 % möglich. Riester ist stärker auf die lebenslange Rente ausgerichtet.

Abrufbarkeit: Die Riester-Rente kann in der Regel bereits ab dem 62. Lebensjahr abgerufen werden. Beim Altersvorsorgedepot ist die Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr bzw. ab dem gesetzlichen Rentenalter möglich.

Berechtigte: Das Altersvorsorgedepot steht erstmals auch vielen Selbstständigen und Freiberuflern offen.

Für die meisten Sparer – besonders ohne oder mit wenigen Kindern und mit längerer Ansparzeit – ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 die attraktivere Lösung. Riester kann weiterhin interessant sein, wenn Sie bereits einen guten Vertrag haben, mehrere Kinder und ein eher niedriges Einkommen besitzen oder eine starke Garantie bevorzugen.

Weitere Altersvorsorge-Themen: Basisrente (Rürup) · Direktversicherung (bAV) · Private Rentenversicherung