Als GKV-Versicherter erhalten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt die medizinisch notwendige Behandlung im Mehrbettzimmer durch das diensthabende Klinikteam. Eine stationäre Zusatzversicherung wertet Ihren Krankenhausaufenthalt auf Privatpatienten-Niveau auf: Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt-/Wahlarztbehandlung und freie Krankenhauswahl.
Was bietet die stationäre Zusatzversicherung?
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarzt- / Wahlarztbehandlung
- Freie Krankenhauswahl (inkl. Privatkliniken)
- Erstattung höherer Pflegesätze
- Vor- und nachstationäre Behandlungen
- Rooming-in (Eltern-Kind-Unterbringung)
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
GKV-Regelleistungen vs. Wahlleistungen
| GKV-Regelleistungen | Wahlleistungen (Privat) |
|---|---|
| Medizinisch notwendige Behandlung | Ein-/Zweibettzimmer |
| Mehrbettzimmer | Chefarzt-/Wahlarzt |
| Diensthabende Ärzte | Besondere Serviceleistungen |
| Zuzahlung 10 €/Tag, max. 28 Tage/Jahr | Nur gegen Aufpreis oder mit Zusatzversicherung |
Häufige Fragen zur stationären Zusatzversicherung
Was zahlt die GKV nicht?
Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind nicht Bestandteil der GKV-Regelversorgung und müssen entweder selbst gezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgesichert werden.
Gibt es Wartezeiten?
Oft gelten 3 Monate allgemeine Wartezeit und 8 Monate besondere Wartezeit (z. B. Entbindung). Unfälle sind in vielen Tarifen sofort mitversichert.
Für wen ist die Zusatzversicherung sinnvoll?
Für alle GKV-Versicherten, die Wert auf ruhigere Unterbringung, schnelleren Zugang zu Spezialisten und erweiterte Services legen – besonders wertvoll bei planbaren Eingriffen und für Familien mit kleinen Kindern.