Altersvorsorgedepot ab 2027: Förderung, Regeln und Einordnung

Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 ein staatlich zertifizierter Vertrag der geförderten privaten Altersvorsorge. Keine Pflicht zur vollen Beitragsgarantie – dadurch kann stärker in Fonds und ETFs investiert werden. Grundzulage bis zu 540 € jährlich, Auszahlung frühestens ab 65.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 ein staatlich zertifizierter Vertrag der geförderten privaten Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zu vielen Riester-Verträgen: Eine Pflicht zur vollen Beitragsgarantie entfällt. Dadurch kann innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stärker in Fonds und ETFs investiert werden. Der Depotwert kann schwanken – niemand garantiert, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens die Einzahlungen vorhanden sind.

Die Grundzulage richtet sich nach dem Eigenbeitrag: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €. Maximal sind 540 € Grundzulage im Jahr möglich. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 als lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Bis zu 30 % Teilkapital sind möglich. Produktstart: 1. Januar 2027. Stand: 20. September 2026.

Was sich 2027 ändert – und was nicht

Bis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Neue Riester-Verträge nach altem Recht möglichKeine neue Zertifizierung im alten Riester-System
Altersvorsorgedepot nicht abschließbarNeue Produktkategorie ohne Pflichtgarantie
Riester typischerweise mit 100 % BeitragserhaltGarantieprodukte weiter möglich, wählbar 80 % oder 100 %
Bestands-Riester läuft weiterBestandsschutz; Wechsel nur nach Rechnung
Förderberechtigte vor allem GRV-Pflichtige, Beamte, mittelbar BerechtigteZusätzlich Selbstständige und Freiberufler, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind
Grundzulage 175 € plus KinderzulagenBeitragsproportionale Zulage, Sockel grundsätzlich 120 € im Jahr

Wie hoch ist die Förderung ab 2027?

Eigener JahresbeitragGrundzulage
120 €60 €
360 €180 €
600 €240 €
1.000 €340 €
1.800 €540 €

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro. Zwischen 360 € und 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro. Maximal 540 € Grundzulage. Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte sowie weitere bisher förderberechtigte Gruppen. Neu: Viele Selbstständige können ab 2027 unmittelbar förderberechtigt sein. Auch Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können einbezogen sein.

Meine Einschätzung

Das Depot beseitigt einen zentralen Konstruktionsfehler vieler Riester-Verträge: Kapitalmarktanlage muss nicht mehr durch eine Pflicht-Vollgarantie ausgebremst werden. Ab 2027 prüfe ich: tatsächliche Förderung im Haushalt, Vertragskosten, Anlagerahmen und Bedeutung freier Verfügbarkeit.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Neue Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. 2026 ist das Depot noch nicht abschließbar.

Gibt es eine Beitragsgarantie?

Beim Altersvorsorgedepot gerade nicht. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent möglich.

Wie hoch ist die maximale Grundzulage?

Maximal 540 € bei 1.800 € Eigenbeitrag für unmittelbar Förderberechtigte.

Können Selbstständige das Depot nutzen?

Viele Selbstständige können ab 2027 unmittelbar förderberechtigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Bestandsschutz. Ob Weiterführen oder Wechsel trägt, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Quellen: BMAS, steuerlich geförderte private Altersvorsorge; Altersvorsorgereformgesetz; § 10 EStG, § 22 EStG. Stand 20.09.2026, Angaben ohne Gewähr.

Weitere Seiten: Altersvorsorge im Überblick · Riester-Rente und Bestandsverträge · Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener