Die gesetzliche Rente bleibt die Basis – nur reicht sie bei den meisten später nicht, um den Alltag so fortzusetzen wie bisher. Zum 31. Dezember 2025 lag die durchschnittliche Altersrente nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag bei 1.195 €. 68 Prozent aller gesetzlichen Altersrenten lagen unter 1.500 €. Diese Lücke schließen Basisrente, private Fondsrente, in passenden Fällen die Direktversicherung und ab 2027 das Altersvorsorgedepot.
Die gesetzliche Rente bleibt der Sockel. Bei den meisten reicht sie später nicht, um den bisherigen Alltag zu halten. Zum 31. Dezember 2025 lag die durchschnittliche Altersrente nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag bei 1.195 €; 68 % aller gesetzlichen Altersrenten lagen unter 1.500 €. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Statistikband Rente und Rentenversicherung in Zahlen, Rentenbestand 31.12.2025.
Wie die persönliche Lücke geschlossen wird, hängt nicht am Durchschnitt. Maßgeblich sind Rentenbescheid, vorhandene Verträge, Steuersatz, gewünschte Flexibilität und – bei Angestellten – der tatsächliche Arbeitgeberzuschuss. Dafür stehen Basisrente, private Fondsrente, in passenden Fällen die Direktversicherung und ab 2027 das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Nicht die Hoffnung auf die nächste Reform.
Stand der Zahlen: Bestand 31.12.2025. Seite zuletzt fachlich geprüft: 20.09.2026.
Wie hoch Altersrenten wirklich sind
Der Durchschnitt täuscht. Zum 31. Dezember 2025 lag die durchschnittliche Altersrente nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei 1.195 € – Männer kamen auf 1.449 €, Frauen auf 994 €. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand 31.12.2025.
Im Bestand (DRV, Rentenversicherung in Zahlen, 31.12.2025):
- rund 68 % unter 1.500 €
- rund 52 % unter 1.200 €
- rund 36 % unter 900 €
- nur 0,3 % bei 3.000 € oder mehr
Wer 2025 neu in die Altersrente ging, lag im Schnitt bei 1.196 €. Die Regelaltersrente lag bei 764 €, bei Frauen bei 675 €. Nur wer 45 Beitragsjahre nachweist, kam im Schnitt auf 1.677 €.
Was das konkret für Sie heißt
Die gesetzliche Rente ist der Sockel. Wer sie weglässt, rechnet die Lücke zu groß. Wer nur mit ihr plant, kommt bei den meisten nicht auf 70 oder 80 Prozent vom letzten Netto.
Bei 3.000 € Netto im Beruf und diesem Korridor fehlen oft 1.200 bis 1.800 € im Monat. Über zwanzig Rentenjahre sind das 288.000 bis 432.000 €, noch bevor Inflation und mögliche Pflegekosten dazukommen.
Der Startzeitpunkt verändert die Rechnung spürbar. Wer mit 35 etwa 200 € im Monat anlegt, hat Zeit und Zinseszins. Dieselbe Zielsumme später heißt oft die doppelte Rate, weil weniger Jahre bleiben.
Was für wen meist infrage kommt
Nicht jede Schicht passt zu jedem Erwerbsleben. In der Beratung schaue ich zuerst auf Beruf, Steuer und Familienstand – und erst danach auf den Tarif.
Angestellte
Wenn der Arbeitgeber spürbar mehr als das gesetzliche Minimum zuzahlt, rechne ich die Direktversicherung mit. Liegt der Zuschuss nur bei 15 Prozent, ist sie in der Nettobetrachtung oft schwächer als eine Basisrente oder eine Fondsrente.
Selbstständige und Freiberufler
Ohne Arbeitgeber entfällt die bAV. Eine private Fondsrente ist oft der flexible Grundstock. Die Basisrente wird interessant, sobald der Gewinn den Sonderausgabenabzug lohnt. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot als weitere Option dazu.
Familien
Zuerst die Absicherung der Arbeitskraft, dann der Aufbau. Für den flexiblen Teil eine Fondsrente, bei passendem Steuersatz eine Basisrente. Ab 2027 wird das Altersvorsorgedepot für viele Haushalte der sinnvolle geförderte Fondsweg.
Wer erst mit Ende 40 oder 50 beginnt
Weniger Jahre heißen höhere Rate oder kleineres Ziel, nicht „es lohnt sich nicht mehr". Hier prüfe ich, ob Basisrente oder das Altersvorsorgedepot die bessere Hülle sind.
Das sind Muster, keine Schubladen. In der Analyse berücksichtige ich Ihre Ziele und Wünsche und suche die Kombination, die zu Ihrer Situation passt.
Häufige Denkfehler – was ich nicht empfehlen kann
Vier Muster begegnen mir regelmäßig. Sie klingen vernünftig und führen trotzdem an der Lebenshaltung vorbei.
Sich allein auf den Staat verlassen
Die gesetzliche Rente bleibt der Sockel, aber das Umlageverfahren nach SGB VI finanziert heutige Renten aus heutigen Beiträgen. Es lebt von der Hand in den Mund und kennt keine Kapitalerträge, die über Jahrzehnte für Sie arbeiten.
Später erledigen
Zeit ist Geld, und Abwarten hat einen Preis: weniger Jahre, weniger Zinseszins, höhere Rate für dasselbe Ziel.
Brutto statt Netto planen
In vielen Beratungen werden immer noch Bruttozahlen besprochen. Die Miete geht vom Netto runter, der Einkauf auch. Eine Lücke, die nur brutto geschlossen aussieht, bleibt netto oft offen.
Pauschale Produktempfehlungen übernehmen
Empfehlungen von Verbraucherorganisationen, z. B. der Verbraucherzentrale, können eine hilfreiche Orientierung sein. Für die eigene Altersvorsorge ersetzen sie jedoch keine individuelle Rechnung. Ob beispielsweise freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, eine Basisrente oder eine fondsgebundene Rentenversicherung besser geeignet sind, hängt unter anderem von Steuersatz, Kosten, Laufzeit, Anlagekonzept und gewünschter Flexibilität ab.
Deshalb rechne ich Alternativen mit denselben Annahmen gegeneinander.
Die Wege im Vergleich
Basisrente, Direktversicherung, private Rentenversicherung und – ab 2027 – das Altersvorsorgedepot unterscheiden sich vor allem bei Förderung, Zugriff und späterer Steuer. Stand August 2026.
Wege der Altersvorsorge im Vergleich, Stand 08/2026
| Frage | Basisrente (Rürup) | Direktversicherung (bAV) | Private Rentenversicherung | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
| Förderung der Beiträge? | ja – Sonderausgabenabzug | ja – steuer- und oft SV-frei plus AG-Zuschuss | nein – keine Zulage, kein Abzug | ja – gefördertes Fondsdepot laut Reformgesetz |
| Steuer auf die spätere Leistung? | voll (100 % ab 2058) | voll | nur Ertragsanteil; Kapital oft Halbeinkünfte nach 12/62 | nachgelagert, abhängig von der dann geltenden Regelung |
| Kapitalauszahlung? | nein – nur lebenslange Rente | bis 100 %, voll steuerpflichtig | bis 100 % möglich, oft mit Steuervorteil | fondsnah, flexibler als klassische Versicherungsrente |
| Zugriff während der Laufzeit? | nein | nein | oft ja | deutlich freier als bei Rürup oder klassischer bAV |
| Für wen typisch? | Selbstständige, hoher Steuersatz | Angestellte mit spürbarem Zuschuss | langer Horizont, Flexibilität | geförderter Fondsweg ab 2027, besonders ohne starken AG-Zuschuss |
Riester bleibt als Vertragsweg auf der Karte und auf der Unterseite, steht hier aber nicht als Empfehlungsspalte.
Die Wege im Überblick
Private Rentenversicherung
Die Schicht-3-Fondsrente eignet sich, wenn Sie flexibel bleiben und später zwischen lebenslanger Rente und Kapital wählen wollen. Sie ersetzt keine teure Garantie- oder Indexpolice und lohnt sich selten, wenn die Laufzeit die 12/62er-Regel reißt.
Private Fondsrente (Schicht 3)
Basisrente (Rürup)
Sie greift, wenn der Steuersatz in der Ansparphase hoch ist und das Kapital bis zur Rente gebunden bleiben darf. Für Selbstständige ist sie oft der stärkste Hebel, weil sich Beiträge absetzen, nach einem guten Jahr aufstocken und in der Ansparphase vor Pfändung schützen lassen.
Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener
Direktversicherung (bAV)
Für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss. Ob sie vor Schicht 1 oder 3 liegt, hängt vom tatsächlichen Zuschuss ab – Details auf der Unterseite.
Direktversicherung (bAV)
Riester-Rente
Staatliche Grundzulage und Kinderzulagen, dazu oft ein Sonderausgabenabzug. Der Vertrag bleibt im Vergleich – vor allem im Bestand. Ob ein Neuabschluss trägt, zeigt erst die Rechnung mit Zulage, Kosten und Garantie.
Riester-Rente
Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Gefördertes Fondsdepot ohne klassische Vollgarantie, Produktstart 1. Januar 2027. Es kommt für viele als neuer Fondsweg dazu, ersetzt aber keine Basisrente mit hohem Abzug und keine Fondsrente, die Sie heute schon brauchen.
BMAS, steuerlich geförderte private Altersvorsorge
Die häufigsten Fragen
Was ist die Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist der Betrag, der fehlt, wenn Sie vom Bedarf im Ruhestand die gesetzliche Rente und schon vorhandene Verträge abziehen. Maßgeblich sind Miete, Fixkosten und der Alltag – nicht das Gefühl, man brauche „ungefähr 80 Prozent". Was danach offen bleibt, schließen Direktversicherung, Basisrente oder Fondsrente, je nach Zuschuss, Steuer und Bindung.
Reicht die gesetzliche Rente?
Als Sockel ja, als einziges Einkommen bei den meisten nicht. 68 Prozent der gesetzlichen Altersrenten liegen unter 1.500 € (DRV, Bestand 31.12.2025). Wer Teilzeit, Kinderzeiten oder Selbstständigkeit im Versicherungsverlauf hat, liegt oft noch darunter und merkt die Differenz zuerst an der Miete.
Was ist für wen meist interessant?
Angestellte mit kräftigem Zuschuss prüfen die Direktversicherung, ohne starken Zuschuss eher Basisrente oder Fondsrente. Selbstständige kombinieren oft Fondsrente und Basisrente. Familien und alle, die einen geförderten Fondsweg suchen, schauen ab 2027 vor allem auf das Altersvorsorgedepot. Wer spät startet, braucht höhere Rate oder ein kleineres Ziel. Welche Mischung es wird, hängt an Ihren Zielen und an den Merkmalen der Wege.
Was unterscheidet die Schichten – und wo steht das Depot?
Schicht 1 (gesetzliche Rente und Basisrente) fördert jetzt und besteuert die Rente später voll, Kapital gibt es kaum. Schicht 2 (bAV) lebt vom Bruttoeffekt und vom Arbeitgeberzuschuss, später ebenfalls volle Steuer. Schicht 3 bleibt ungefördert, dafür flexibler (§ 22 EStG, Ertragsanteil). Das Altersvorsorgedepot ab 2027 setzt dazwischen an: Förderung plus Fonds.
Was kommt 2027 mit dem Altersvorsorgedepot?
Ein gefördertes Fondsdepot für die Altersvorsorge. Laut BMAS startet das neue Produkt zum 1. Januar 2027, ohne die alte Vollgarantie als Pflicht. Gesetzliche Feinheiten können sich in der Anwendung noch ändern. Es macht eine sinnvolle Basisrente oder eine Fondsrente, die Sie jetzt brauchen, nicht überflüssig.
Sollten Selbstständige anders vorsorgen?
Ja, in der Mischung. Ohne Arbeitgeber entfällt die bAV als Hebel. Die Basisrente lohnt oft wegen Steuerabzug, Sonderzahlung nach dem Jahresergebnis und Pfändungsschutz. Eine Fondsrente bleibt der flexible Grundstock in Jahren, in denen das Geschäft schwankt. Ab 2027 rechne ich das Altersvorsorgedepot zusätzlich dazu.
Ab wann anfangen?
Sobald Notgroschen und in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung stehen. Zweihundert Euro im Monat wirken mit 35 anders als dieselben 200 € mit 50. Wer später startet, muss nicht aufgeben – aber Rate oder Ziel anpassen.
Alte Verträge erst kündigen?
Nein. Zuerst gehören Verzinsung, steuerliche Behandlung, zugesagte Rente und Restlaufzeit auf den Tisch. Manche Altverträge sind besser als ein Neuabschluss. Manche klassische Policen mit langer Restlaufzeit verlieren gegen die Inflation; dann rechnen wir einen Wechsel und kündigen nicht aus dem Bauch.
Erst BU oder erst Rente?
In der Regel zuerst die Arbeitskraft. Eine gut geplante Rente nützt wenig, wenn die Beiträge mit 42 enden, weil niemand die Berufsunfähigkeit geregelt hat.
Ihr Berater
Sven Markus Kraus
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
Zertifizierter Ruhestandsplaner (HLA)
Seit über 25 Jahren arbeite ich mit Lebensversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge. Stand: 08/2026.
Das klären wir im Check
- was Ihr Rentenbescheid wirklich aussagt
- welche Verträge bereits laufen
- welche Mischung aus den Wegen zu Ihren Zielen passt
Erst rechnen, dann sprechen
Bevor ein Antrag unterschrieben wird, brauche ich drei Zahlen aus Ihren Unterlagen: die voraussichtliche gesetzliche Rente laut aktuellem Bescheid, den monatlichen Bedarf aus Miete und Alltag statt eines pauschalen „ungefähr 80 Prozent", und die Lücke dazwischen.
Rentenlücke grob rechnen – erste Richtung für monatliche Lücke, Kapital und Sparrate. Ersetzt den Bescheid nicht.
Inflationsrechner öffnen – was eine Lücke von 1.800 € in zwanzig Jahren an Kaufkraft bedeutet (2,5 %, 4 %, 6 %).
Im kostenlosen Erstgespräch rechne ich die Lücke und ordne ein, welche Kombination bei Beruf, Steuersatz und Zielen zuerst sinnvoll ist.
0155 619 342 52
Versicherungsmakler Sven Markus Kraus · Im Gründl 16a · 90579 Langenzenn · mail@vorsorge-spezi.de · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr
Passt auch dazu: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Familienversicherungen, Beratung und Ablauf.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen und Steuerregeln auf dieser Seite stammen aus Primärquellen. Stand der Auswertung: August 2026.