Sauber angeben, sicher abschließen – Tipps vom ehemaligen Risikoprüfer
Ein paar Termine beim Physiotherapeuten. Ein MRT, bei dem nichts gefunden wurde. Eine Krankschreibung wegen Erschöpfung. Oder eine Diagnose in der Patientenakte, von der Sie bisher nichts wussten. Bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind es häufig nicht die schweren Erkrankungen, die Probleme machen – es sind die kleinen, vergessenen oder unklar dokumentierten Behandlungen.
Das bedeutet nicht, dass Sie dem Versicherer vorsorglich die komplette Krankengeschichte erzählen müssen. Entscheidend ist, genau das vollständig zu beantworten, wonach im Antrag gefragt wird – nicht weniger, aber auch nicht unnötig mehr.
Was Versicherer typischerweise abfragen
- Ambulante Untersuchungen und Behandlungen
- Stationäre Aufenthalte und Operationen
- Psychische Beschwerden und Behandlungen
- Medikamente und Arbeitsunfähigkeitszeiten
- Weitere Erkrankungen und Risikofaktoren
- Beruf, Hobbys und weitere Risiken
Welche Punkte tatsächlich im Antrag stehen und für welchen Zeitraum, hängt vom Versicherer und Tarif ab.
Wie viele Jahre muss ich zurückblicken?
Die Abfragezeiträume unterscheiden sich je nach Versicherer. Schon kleine Unterschiede können entscheiden, ob eine frühere Behandlung anzugeben ist:
- Ambulante Behandlungen: typischerweise 3 bis 5 Jahre
- Psychische Beschwerden: häufig 5 Jahre
- Stationäre Aufenthalte und Operationen: typischerweise 5 bis 10 Jahre
Die Angaben sind eine Orientierung. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweiligen Frage inklusive Zeitraum.
Welche Ergebnisse kann die Risikoprüfung haben?
- Normale Annahme – Schutz zu den tariflichen Bedingungen.
- Risikozuschlag – höherer Beitrag wegen eines erhöhten Risikos.
- Leistungsausschluss – bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind nicht mitversichert.
- Zurückstellung – die Entscheidung wird zunächst verschoben.
- Ablehnung – ein Vertrag kommt bei diesem Versicherer so nicht zustande.
Dieselbe Diagnose kann bei verschiedenen Versicherern zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Deshalb lohnt sich oft eine Klärung, bevor ein namentlicher Antrag gestellt wird.
Häufige Fehler beim Ausfüllen
- Den Abfragezeitraum zu kurz oder zu weit fassen.
- Beschwerden angeben, nach denen nicht gefragt wird – oder Diagnosen weglassen, die in der Akte stehen.
- Beratung, Coaching und psychotherapeutische Behandlung vermischen.
- Vorsorgeuntersuchungen unterschätzen, obwohl dabei eine Diagnose dokumentiert wurde.
Im Zweifel gilt der Wortlaut der Frage, nicht das, was man selbst als „nicht der Rede wert“ empfindet.
Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung
Warum stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen?
Eine BU kann über viele Jahre eine monatliche Rente zahlen. Bei 2.000 € Rente summieren sich mögliche Leistungen schnell auf einen sehr hohen Betrag. Deshalb prüft der Versicherer vor dem Abschluss das Risiko. Dieselbe Diagnose bewerten Anbieter oft unterschiedlich.
Was muss ich genau angeben?
Genau das, wonach die jeweilige Frage inklusive Zeitraum verlangt – vollständig und wahr. Was nicht gefragt ist, gehört nicht vorsorglich in den Antrag. Ob etwas anzugeben ist, hängt vom Wortlaut ab, nicht davon, ob Sie die Behandlung selbst als harmlos einstufen.
Was passiert, wenn ich etwas falsch oder unvollständig angebe?
Unrichtige oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Je nach Fall kommen Anfechtung, Rücktritt oder eingeschränkte Leistung in Betracht. Deshalb sollte der Antrag erst gestellt werden, wenn die Historie nachvollziehbar sortiert ist.
Welche Diagnosen sind bei der BU-Prüfung typisch heikel?
Häufig genauer geprüft werden psychische Erkrankungen, Rückenbeschwerden, Bluthochdruck, Allergien und ADHS. Das heißt nicht automatisch Ablehnung. Es heißt: erst vergleichen, dann beantragen.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Als Makler kann ich bei passenden Versicherern klären, wie eine beschriebene Gesundheitssituation voraussichtlich bewertet würde – ohne dass daraus schon ein namentlicher Antrag wird. So sehen wir vorab, welche Annahme realistisch ist.
Wann ist eine anonyme Voranfrage besonders sinnvoll?
Wenn Vorerkrankungen, Therapien, häufige Krankschreibungen oder unklare Einträge in der Akte zu Rückfragen, Zuschlägen oder Ausschlüssen führen können. Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Was ist ein Risikoausschluss – und wann ist er sinnvoll?
Ein Ausschluss nimmt eine bestimmte Erkrankung oder einen Bereich aus dem Schutz heraus. Der Vertrag kann dadurch zustande kommen, leistet in diesem Punkt aber nicht. Ob das tragfähig ist, hängt von der Diagnose und den Alternativen ab. Manchmal ist ein klarer Ausschluss besser als kein Vertrag – manchmal nicht.
Gibt es Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Ja. Bei manchen Aktionen und in der betrieblichen Altersversorgung gibt es verkürzte Fragen. Das kann bei Vorerkrankungen ein Weg sein. Ob er passt, hängt von Beruf, gewünschter Rente und den konkreten Fragen ab.
Der Vorteil des ehemaligen Risikoprfüfers
Als ehemaliger Risikoprüfer kenne ich die Gesundheitsprüfung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Ich helfe Ihnen, die Historie nachvollziehbar aufzubereiten, Annahmerichtlinien zu vergleichen und unnötige Rückfragen, überraschende Zuschläge oder Ausschlüsse zu reduzieren.
In die Einschätzung fließt die Praxiserfahrung aus der Prüfung zahlreicher BU-Neuanträge ein.
Sven Markus Kraus
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Reg.-Nr. D-BIC1-MSN1Y-53
Ehemaliger Risikoprüfer mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung. Freier Versicherungsmakler in Langenzenn.
Stand: 09/2026
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