Betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für Mitarbeitende abschließen kann. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Privatärztliche Behandlung.
Was ist bKV nicht
Die bKV ersetzt weder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch die private Krankenversicherung (PKV). Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung des Arbeitgebers für seine Mitarbeitenden.
Typische bKV-Leistungen
- Zahnersatz und Zahnbehandlung: Brücken, Implantate, Prophylaxe, Wurzelbehandlung
- Sehhilfen: Eigenanteil an Brille, Kontaktlinsen
- Krankenhausleistungen: Wahlleistungen (Privatärztliche Leistungen, Einzelzimmer)
- Ambulante Leistungen: Osteopathie, Akupunktur, Heilpraktiker (je nach Tarif)
- Reiseversicherung: Auslandskrankenversicherung im Urlaub
- Zahnreinigung und Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung
Wer zahlt?
In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise. Manche Tarifverträge sehen eine Beteiligung des Mitarbeiters vor. Beitrag ist eine Betriebsausgabe für den Arbeitgeber, unterliegt nicht dem Solidaritätszuschlag der GKV.
Kostenersparnisse und Mitarbeiterbindung
Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, wenn Mitarbeiter höhere Löhne durch bKV-Leistungen reduzieren. Für Mitarbeiter: Mehr Gesundheitsleistungen als in der GKV, ohne Private zu sein.
Beitrag und Tarifwahl
Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang der Mitarbeitenden. Tarife: Basis (wenige Leistungen, günstiger) bis Premium (umfangreich, teurer). Typisch: 50–150 EUR/Mitarbeiter/Monat.