Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Wir beraten Sie zu Versicherungsoptionen, Zahnzusatz, PKV und Wahlleistungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt für die meisten der Sockel. Sie zahlt das medizinisch Notwendige nach SGB V – nicht automatisch die Versorgung, die viele im Ernstfall erwarten.
Wer gesetzlich versichert ist, bekommt ohne Zusatzvertrag in der Regel nicht:
- Zahnersatz über den Festzuschuss der Regelversorgung hinaus; Implantate, Inlays und höherwertige Kronen bleiben überwiegend Eigenanteil
- professionelle Zahnreinigung als Kassenleistung
- Wahlarzt oder Chefarzt im Krankenhaus
- Ein- oder Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer
- freie Klinikwahl inklusive vieler Privatkliniken
- das volle Netto bei längerer Krankheit: Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt die GKV Krankengeld, typisch rund 70 % vom Brutto und klar unter dem gewohnten Netto
- Heilpraktiker und viele Satzeleistungen der privaten Gebührenordnung
Diese Lücken schließt man nicht mit einem einzigen Produkt. Entweder bleiben Sie in der GKV und sichern Zahn, Klinik und Tagegeld gezielt ab. Oder Sie prüfen, ob ein Wechsel in die PKV für den Haushalt trägt. Was zuerst kommt, hängt vom Versicherungsstatus, von der Familie und vom Einkommen bei Krankheit ab – nicht vom Werbeversprechen „Privatpatient".
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026: 77.400 €. Wer als Arbeitnehmer darunter bleibt, ist in der GKV pflichtversichert. Darüber oder als Selbstständiger wird der Systemwechsel zur eigenen Rechnung. Stand: 09/2026.
Tarife und Zusatzversicherungen
- Zahnzusatzversicherung – Eigenanteile beim Zahnarzt deutlich reduzieren
- Krankenhausversicherung – Chefarzt und Einbettzimmer – FAQ für GKV-Versicherte
- Krankentagegeld – Einkommensschutz ab der 7. Krankheitswoche
- Private Krankenversicherung (PKV) – Wechsel, Vergleich und Optimierung
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