Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt beratende und dienstleistende Berufe vor Haftungsansprüchen wegen finanzieller Schäden. Typisch für Berater, Makler, Gutachter und ähnliche Fachleute.
Wer benötigt VSH?
Typisch ist die VSH für beratende und gutachterliche Tätigkeiten. Beispiele:
- Finanzberatung: Finanzberater, Vermögensverwalter, Versicherungsmakler
- Consulting: Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte
- Technische Beratung: Architekten, Ingenieure, Sachverständige
- Immobilien: Makler, Gutachter, Property Manager
- Spezialberufe: Naturheilpraktiker, Coaches (je nach Konstellation)
Ärzte und Therapeuten
Ärztinnen und Ärzte brauchen in der Regel eine Berufshaftpflicht, nicht primär eine VSH. Therapeuten ebenfalls je nach Berufsbild. VSH hilft nur, wenn rein beratende Tätigkeiten (ohne medizinische Behandlung) versichert werden sollen.
Was deckt VSH ab?
- Falschberatung: Fehlerhafte finanzielle Empfehlung mit Vermögensschaden
- Gutachterfehler: Falsches Wertgutachten, fehlerhafte Analyse
- Organisations- und Verwaltungsfehler: Verspätete Aufträge, falsche Abrechnungen
- Garantieverträge (optional): Zusatz für garantierte Mindestrenditen/Ergebnisse
Ausschlüsse und Besonderheiten
Vorsätzliche Handlungen sind ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oft mit Selbstbeteiligungen. Finanzielle Verluste durch Marktentwicklung (z.B. Kursverluste nach Beratung) sind schwer nachzuweisen.
Kosten und Deckungssummen
Beitrag richtet sich nach Branche, Umfang der Beratungstätigkeit, Gesamtumsatz. Deckungssummen: 250.000 EUR bis mehrere Millionen EUR möglich. Typisch für Makler/Berater: 1–3 Mio. EUR.