Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt beratende und dienstleistende Berufe vor Haftungsansprüchen wegen finanzieller Schäden. Typisch für Berater, Makler, Gutachter und ähnliche Fachleute.

Wer benötigt VSH?

Typisch ist die VSH für beratende und gutachterliche Tätigkeiten. Beispiele:

Ärzte und Therapeuten

Ärztinnen und Ärzte brauchen in der Regel eine Berufshaftpflicht, nicht primär eine VSH. Therapeuten ebenfalls je nach Berufsbild. VSH hilft nur, wenn rein beratende Tätigkeiten (ohne medizinische Behandlung) versichert werden sollen.

Was deckt VSH ab?

Ausschlüsse und Besonderheiten

Vorsätzliche Handlungen sind ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oft mit Selbstbeteiligungen. Finanzielle Verluste durch Marktentwicklung (z.B. Kursverluste nach Beratung) sind schwer nachzuweisen.

Kosten und Deckungssummen

Beitrag richtet sich nach Branche, Umfang der Beratungstätigkeit, Gesamtumsatz. Deckungssummen: 250.000 EUR bis mehrere Millionen EUR möglich. Typisch für Makler/Berater: 1–3 Mio. EUR.