Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für Mitarbeitende aufbaut. Sie schafft Bindung, ist steuerbegünstigt und reduziert Lohnnebenkosten.
Warum bAV für Arbeitgeber sinnvoll ist
- Mitarbeiterbindung: Attraktive Zusatzleistung, reduziert Fluktuation
- Steuervorteile: Arbeitgeber: Betriebsausgaben, keine Lohnsteuer; Arbeitnehmer: Pauschalsteuer oft nur 20% statt Spitzensteuersatz
- Kosteneinsparung: Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten (Sozialversicherung), wenn Mitarbeiter über bAV sparen
Durchführungswege der bAV
- Direktversicherung: Häufigste Form; Versicherer zahlt direkt an Arbeitnehmer. Einfach, kostengünstig.
- Pensionskasse: Externe Versorgungseinrichtung; für größere Betriebe oder Branchenlösungen geeignet
- Pensionsfonds: Ähnlich Pensionskasse, aber am Kapitalmarkt angelegt; höhere Rendite, höheres Risiko
- Unterstützungskasse: Interne Versorgung; aufwändig, nur für größere Arbeitgeber
- Direktzusage: Arbeitgeber zahlt direkt an Mitarbeiter; erfordert Rückdeckungsversicherung
Beitragssätze und Kosten
Arbeitgeber entscheidet Höhe der Beiträge (z.B. 50–200 EUR/Monat pro Mitarbeiter). Verwaltungskosten meist 1–2% der Beiträge. Rentabilität hängt von Rendite und Kostenquote ab.
Wer hat Anspruch auf bAV?
Der Arbeitgeber hat kein Wahlrecht – jeder Mitarbeiter kann die Direktversicherung nutzen (Entgeltumwandlung möglich). Neuerdings auch für Geringverdienende rentabel.